From: Gerd Schmerse

Grundakten, Hypothekenakten, Grundbücher und Hypothekenbücher der Neumark

Grundakten (und Grundbücher, Hypothekenakten und Hypothekenbücher) sind hochinformative Auskunftsquelle auch für die Fami1ienforschung, und zwar dank kurzer Schilderungen auch der jeweiligen Vorbesitzgeschichte in der Eigentümerrubrik der grundbuchlichen Eintragungen bis zurück ins 18. Jahrhundert - Hypotheken-Bücher gibt es seit der Hypotheken- und Konkursordnung (für die Städte) vom 4. Februar 1722. Natürlich ist der Bestand bei weitem nicht mehr lückenlos, aber im Positivfall doch sehr hilfreich. Da es seinerzeit sehr üblich war, die Aussteuer für Kinder durch hypothekarische Belastung vorzufinanzieren, läßt sich über entsprechende Eintragungen der Wegzug der Kinder sehr gut verfolgen. Die Akten und Bücher wurden bei Gericht geführt, zunächst im Justizamt (bis 1802), danach im Land- und Stadt-Gericht (1802-1849), Kreisgericht (1849-1879) und schließlich im Amtsgericht (ab 1879).

Nachfolgend ist für die neumärkischen Orte (einschl. polnischem Ortsnamen und Kreis) aufgeführt, bei welchem Gericht sie geführt wurden, in welchem Archiv noch etwas zu finden ist, und welchen Umfang dies besitzt. Die Auflistung ist nicht vollständig, sondern gibt die in der Neumark-Liste bisher bekannten Funde wieder; weiteres muß noch aus den Bestandsverzeichnisse der Archive (einschl. SEZAM für Polnische Archive sowie der Tektonik des GSA) entnommen werden.



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